Grünes Licht für mehr Investitionen in neue Märkte

Kategorie Presse

Martin Dörmann zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

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Die Koalition will mit der Novelle eine technologieneutrale, europarechtskonforme und allgemeingültige Regelung zur Abgrenzung und Behandlung von Neuen Märkten in der TK-Branche vornehmen. Die Debatte um diese neuen Bestimmungen spielt sich vor dem Hintergrund einer konkreten Investition der Deutschen Telekom AG ab.

Wir haben eine Lösung gefunden, die Anreize für innovative Investitionen in neue Märkte setzt und weit über die aktuellen Investitionen hinausreicht.

Bei der Betrachtung des Marktes fällt auf, dass der Wettbewerb gut funktioniert - was auch zu dem dramatischen Stellenabbau der Telekom führt (Anteil der Wettbewerber am Markt liegt bereits bei 50%). Der Preis für TK-Leistungen ist in den letzten Jahren auf einen Bruchteil gesunken. Aber: Die technologische Entwicklung hinkt im europäischen Maßstab hinterher und die nicht mit DSL versorgten Regionen liegen in einigen Bundesländern bei 40 % der Fläche. Hier ist Handlungsbedarf, die Investitionsrahmenbedingungen müssen verbessert werden.

Das neue Gesetz enthält nun auch eine Definition für neue Märkte, wonach diese Dienste und Produkte voraussetzen, die sich von den vorhandenen erheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen. Damit ist klargestellt, dass es nicht darum geht, reine Infrastruktureinrichtungen ohne neue Produkte regulierungsfrei zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen ist auch das VDSL-Angebot der Deutschen Telekom bezogen auf die Produkte, die diesen Übertragungsweg zwingend zu ihrer Realisierung brauchen (also zum Beispiel TV auf der Ebene des Internetprotokolls) als neuer Markt zu qualifizieren. Und damit auch die Netze der Wettbewerber, die diese Technologie nutzen. Die Entscheidung aber, ob ein neuer Markt vorliegt, bleibt weiterhin der Bundesnetzagentur überlassen.

Die gefundene Regelung schafft die notwendige Rechtssicherheit und ist ein gutes Signal für alle Unternehmen, die in neue Infrastrukturen und Produkte investieren wollen. Sie ist zudem europarechtskonform. Der EU-Rechtsrahmen sieht ausdrücklich vor, Investitionen in neue bzw. neu entstehende Märkte nicht von vornherein durch eine zu frühzeitige Regulierung zu behindern. Dies trägt dem besonderen Investitionsrisiko in einem noch unsicheren Marktumfeld Rechnung. Denn in einem neuen Markt weiß das investierende Unternehmen noch nicht, inwieweit sich die neuen Produkte tatsächlich durchsetzen werden. Müsste das Unternehmen den Wettbewerbern zu regulierten Bedingungen von vornherein den vollständigen Zugang zur neuen Technologie gewähren, verlöre es seine Vorreitervorteile. Dies könnte im Ergebnis dazu führen, dass eine Investition nicht getätigt wird. Ohne Vorreiter werden aber auch andere mit ihren Investitionen nicht nachziehen.

Dass diese Befürchtung real ist, liegt unter anderem an dem gängigen Zugangsmodell für die Wettbewerber zum Netz der Telekom: Resell. Die Wiederverkäufer tragen kein Investitionsrisiko, sie kaufen lediglich die Leistungen ein, für die sie bereits einen Kunden haben. Die Wettbewerber mit eigenen Netzen hingegen können mit dem Gesetz sehr zufrieden sein: Sie bekommen den Zugang zur letzten Meile, den sie brauchen, um mit ihren Leistungen auch alle Kunden erreichen zu können. Dadurch wird der Infrastrukturwettbewerb gefördert, an dem es in Deutschland mangelt.

Die Zukunft wird zeigen, dass das Gesetz seine fördernde Wirkung entfaltet und in Deutschland einen Technologiesprung einleitet.

Martin Dörmann ist direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages für den Kölner Wahlkreis Porz, Kalk, nördliche Innenstadt. Er ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, im Unterausschuss “Neue Medien” sowie im Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion.