TK-Entsch�digungsgesetz soll Unternehmen und Telefonkunden entlasten

presse.gifMartin Dörmann zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes zur Neuordnung der Entsch�digung von Telekommunikations- unternehmen f�r die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung.

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Der Deutsche Bundestag hat in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neuordnung der Entsch�digung von Telekommunikationsunternehmen f�r die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Ensch�digung-Neuordnungsgesetz) beraten. Hierzu erkl�rt der Berichterstatter f�r Telekommunikation der SPD-Bundestagsfraktion Martin D�rmann:

Die Gro�e Koalition hatte zugesagt, zeitnah mit der gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung einen Gesetzentwurf f�r eine angemessene Entsch�digung der Telekommunikationsunternehmen vorzulegen, die im Rahmen der Erf�llung hoheitlicher Ermittlungsma�nahmen in Anspruch genommen werden. Dieses Versprechen setzen wir nun mit dem TK-Ensch�digung-Neuordnungsgesetz (TKEntschNeuOG) um.

Telekommunikationsunternehmen werden f�r Ma�nahmen der Strafverfolgung in erheblichem Umfang in Anspruch genommen. F�r die Durchf�hrung dieser Ma�nahmen entstehen den TK-Unternehmen Kosten, die durch die derzeitig g�ltigen Entsch�digungsregelungen nur unzureichend abgedeckt werden. Mit der vom Bundestag beschlossenen Vorratsdatenspeicherung werden die finanziellen Belastungen der Unternehmen nochmals steigen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Gro�e Koalition eine angemessene Entsch�digung regeln, um die betroffenen Unternehmen zu entlasten und somit ihre Wettbewerbsf�higkeit und Investitionskraft zu st�rken. Zumindest mittelbar werden hiervon auch die Telefonkunden �ber geringere Preise profitieren.

Der Gesetzentwurf sieht f�r die einschl�gigen Ausk�nfte und �berwachungsma�nahmen Pauschalbetr�ge vor, um die Entsch�digung praktikabel zu gestalten. Dies soll in einem Anhang zum Justizverg�tungs- und Entsch�digungsgesetz (JVEG) geregelt werden, so dass der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages federf�hrend ist.